Der Anmeldung zur Ausbildung liegen die AGB von MOSEL DOGS zugrunde. Darüber hinaus werden folgende Vereinbarungen getroffen:
§1 Status
Mit abgeschlossener Prüfung/Nachprüfung erhält der Hund den Titel „Besuchshund“, bzw. „sozial-pädagogischer Begleithund“. Nach dem 24- Lebensmonat gilt der Status als unbefristet, sofern der Prüfungsbereich eingehalten wird und der Hund oder Halter im Alltag nicht durch Fehlverhalten kundig wird (s. §2). Der Status ist begrenzt auf das geprüfte Mensch-Hund-Team und kann nicht übertragen werden. Er gilt nicht für den Hund in Begleitung Dritter.
§2 Aberkennung
Der Status Besuchshund und spBH wir aberkannt in folgenden Fällen:
- fehlende oder nicht bestandene Nachprüfung
- aggressives Verhalten gegenüber Menschen, insbesondere Beißvorfälle
- starke gesundheitliche Einschränkungen des Hundes
- inkompetentes und rücksichtsloses Verhalten gegenüber Dritten
- Nicht-einhalten von öffentlichen Vorschriften
- Missbrauch des Status
- andere Gründe die den Einsatz fragwürdig machen
§3 Kenndecken
Die Kenndecke wird erst nach bestandener Prüfung und Prüfungsbesprechung als Dauerleihgabe ausgehändigt. Das Tragen der Kenndecke ist nur mit bestandener Prüfung, anerkanntem Status und während des Einsatzes gestattet. Die Kenndecke ist bei Aberkennung des Status als Besuchshund oder spBH an MOSEL DOGS zu übergeben. Die Kenndecke muss in ihrem Originalzustand und angemessenem Gebrauchszustand ausgehändigt werden. Bei Beschädigungen oder Verlust wird eine Gebühr von 50 Euro fällig.
§4 Prüfung und Nachbesserung
Sozial-pädagogischer Begleithund. Besuchshund. Seite 3 von 4 © Hundezentrum MOSEL DOGS
Eignungstest
Mindestalter 6 Monate
Geprüft wird:
- Führkompetenz
- Verständnis und Einflussnahme auf das Hundeverhalten Stand des Gehorsam
- Termin vereinbaren unter www.mosel-dogs.de/booking
- Die Prüfung ist innerhalb des vereinbarten Zeitraumes und in der vereinbarten Form abzulegen. Prüfungsrelevant sind
- Anwesenheit (entschuldigte Fehltage maximal zwei, Inhalte müssen selbständig nachgearbeitet werden)
- Ausführen und Ausführung der Hausaufgaben
- Konzeptmappe (nur spBH)
- Besuchermappe
- Video inkl. Konzeption und Reflektion
Die Bewertung erfolgt wie folgt:
- 0 Mindestmaß erfüllt
- + über das Mindestmaß hinaus erfüllt
- – Mindestmaß nicht erfüllt
Ein „-“ kann nur durch ein „+“ ausgeglichen werden. Eine „0“ erfordert eine Nachbesserung innerhalb von 14 Tagen.
§5 Nichtbestehen
Nicht bestanden hat
- wer in der Bewertung das Mindestmaß an Anforderungen in einem Bereich nicht durch ein „+“ in einem anderen Bereich ausgleichen kann,
- den Prüfungszeitraum nicht einhält,
- die Nachbesserung nicht den Anforderungen entspricht.
Die Prüfung kann mit Ablauf des Prüfungszeitraumes nach frühestens sechs Monaten einmalig wiederholt werden. Hierzu muss sich vorweg ein Reflektionstermin erfolgt sein (Dauer 1,5h). Die Gebühren für die Nachprüfung inkl. Reflektionstermin liegen bei 240 Euro (online buchbar).
§6 Nachprüfung aufgrund des Alters des Hundes
Das Mindestalter des Hundes für einen unbefristeten Status des Titels Besuchshund/sozial-pädagogischer Begleithund nach MOSEL DOGS beträgt 24 Monate. Bei früherer Prüfung erfolgt im Alter des Hundes von mindestens 24 Monaten und frühstens nach sechs Monaten der vorherigen Prüfung eine Nachprüfung in Form einer erneuten Videodokumentation einer hundgestützten Aktivität.
§7 Ratenzahlung
Sozial-pädagogischer Begleithund Einmalzahlung 1975 Euro.
Drei Raten á 670 Euro. Gesamt 2010 Euro.
Sieben Raten á 290 Euro. Gesamt 2030 Euro.
Besuchshund Einmalzahlung 440 Euro.
Zwei Raten á 224 Euro. Gesamt 448 Euro.
Vier Raten á 113 Euro . Gesamt 452 Euro.
§8 Sonstiges
Die Unterlagen der Ausbildung dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Das Fotografieren und Filmen während des Unterrichts darf nur in Absprache mit den Dozenten erfolgen. Bereitgestellte Übungsmaterialien sind unaufgefordert und unbeschädigt nach der Unterrichtseinheit zurück zu geben.