Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsdauer 

Zwischen dem Hundehalter/Teilnehmer und der Fa. MOSEL DOGS geltend die nachfolgenden AGB: Als Teilnehmer/ Hundehalter gilt derjenige, der rechtmäßiger Eigentümer/Halter des Hundes ist oder von dem rechtmäßigen Eigentümer/Halter bevollmächtigt wurde am Training teilzunehmen, bzw. den Hund der Firma MOSEL DOGS zur Betreuung zu überlassen. Die Führung der Aufsicht über den Hund wird durch diesen Vertrag nicht von der Fa. MOSEL DOGS übernommen. 

2. Vertragsschluss und Inhalt 

Mit Unterschrift des Vertrages bzw. mit Abgabe der Onlinebestellung bietet der Teilnehmer der Fa. MOSEL DOGS den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Fa. MOSEL DOGS zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der auf der Internetseite www.mosel-dogs.de ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung, bzw. der umseitig aufgeführten Leistungsbeschreibung.

Hundeschule: Die Gültigkeit von 10er-Karten für Hundeschulkurse beträgt ein Jahr. Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an einem Kurs aufgrund der Inhaberschaft einer 10er-Karte, vor jedem Termin ist die Kapazität des jeweiligen Kurses zu erfragen. 

Hundeschule fortlaufende Kurse: Bei Abschluss eines Vertrages für einen fortlaufenden Kurs geltend die ersten 14 Tage der Vertragslaufzeit als kostenpflichtige Probezeit. Erst mit Ablauf des 14. Tages bzw. mit Aushändigung eines gültigen SEPA Mandates (vgl. Punkt 5.2.) zum nächsten 01. eines Monats, wird ein Abonnement mit einer dreimonatigen Vertragslaufzeit geschlossen. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch, stillschweigend und fortlaufend, jeweils um einen weiteren Monat, soweit der Teilnehmer nicht fristgerecht kündigt (vgl. Punkt 5.1.). 

Hundeschule Blockkurse und Veranstaltungen: Der Vertragsschluss für Blockkurse und Veranstaltungen kann online, schriftlich oder bei Bestandskunden auch mündlich erfolgen. Der Vertrag betrifft jeweils nur die gebuchten Blockkurse und Veranstaltungen und endet automatisch, wenn diese durchgeführt wurden. 

Hundebetreuung: Beim Abschluss eines Vertrages über die Leistung „Hundebetreuung“, wird der Vertrag lediglich für den, im Vorfeld vereinbarten und durch die Fa. MOSEL DOGS reservierten, Zeitraum geschlossen. 

3. Durchführung von Veranstaltungen 

Den Anweisungen der Trainer/innen ist Folge zu leisten. Eine Erfolgsgarantie, die Erreichung der vereinbarten Trainingsziele betreffend, wird nicht übernommen. Die Fa. MOSEL DOGS behält sich vor die Unterrichtsanforderungen an die körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere, sowie dem Trainingsbetrieb, anzupassen. Die Fa. MOSEL DOGS behält sich vor einen seitens des Hundehalters/ Hundeführers geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel (bspw. spezielle Halsbänder oder akustische Geräte) abzulehnen. Ebenso den Unterricht abzubrechen, soweit der Zustand des Tieres oder andere Umstände dies erfordern. 

Die Trainingsgebühren werden in diesem Fall anteilig fällig, vgl. Punkt 6. Bei Außenveranstaltungen sind die Kotbeseitigungspflicht, Leinenpflicht und weitere relevante Vorgaben der Gemeinden einzuhalten. Die Kurszeiten ergeben sich aus den veröffentlichten Angeboten. Änderungen sind jederzeit möglich und werden online oder mündlich mitgeteilt. Gleiches gilt auch für Veränderungen des Kursortes. Eine Absage seitens des Teilnehmers ist schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Ansprüche auf Nachholung von Veranstaltungen bestehen nicht. Wird eine Veranstaltung seitens der Fa. MOSEL DOGS abgesagt (z.B. Wetterbedingungen, Krankheit, Pandemie, etc.), hat die Fa. MOSEL DOGS die Befugnis das Training durch Online-Unterricht zu ersetzen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rücktritt, Rückerstattung, Aussetzen oder Ruhen des Vertrages. 

4. Durchführung der Hundebetreuung 

Die Leistung „Hundebetreuung“ beinhaltet, die Unterbringung, Versorgung und Betreuung des Hundes. 

Über die Vor- (z.B. Sozialisierung, Spielmöglichkeit) und Nachteile (z.B. körperliche Klärung der Rangverhältnisse im Rudel) der Gruppenhaltung ist sich der Teilnehmer bewusst. 

Die Fa. MOSEL DOGS hat ohne Ausnahme das Recht, bei auftretender Unverträglichkeit des Hundes gegenüber Artgenossen oder Betreuern, diesen vorübergehend oder dauerhaft von den übrigen Hunden getrennt unterzubringen, sowie den Hund mit einem Maulkorb in der Gruppe zu führen. Dadurch entstehende Mehrkosten übernimmt der Hundehalter/Teilnehmer. Läufige Hündinnen können nur nach Absprache und gegen Aufpreis betreut werden. Besteht während der Betreuung die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Hundehalter/Teilnehmer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen. 

5. Kündigung, Zahlungsbedingungen und Rücktritt seitens des Hundehalters/Teilnehmers 

5.1. Hundeschule

Einzelcoaching:

Die Zahlungen für vereinbarte Einzelcoachings sind vom Teilnehmer nach Rechnungsstellung bar, mittels Kartenzahlung oder per Überweisung zu entrichten. Bricht der Teilnehmer das Training vorzeitig ab, kann dies nur aus einem wichtigen Grund geschehen (z.B. Umzug, Krankheit des Tieres oder dessen Abgabe). In diesem Fall und bei entsprechendem Nachweis des wichtigen Grundes, werden bereits zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet. Bei vorzeitigem Abbruch entfallen vereinbarte Preisnachlässe und die bisher erbrachten Einzelleistungen werden, nach der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste, in Rechnung gestellt. Einzeltermine müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn postalisch oder schriftlich per Email abgesagt werden. Andernfalls hat die Fa. MOSEL DOGS einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe. 

Fortlaufende Kurse: 

Für die Kurse erteilt der Teilnehmer, nach Ablauf der 14-tägigen kostenpflichtigen „Probezeit“, der Fa. MOSEL DOGS ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Teilnahmegebühr wird nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Frist zur Erteilung der Vorabinformationen zum SEPA-Lastschriftverfahren bei einer Erstlastschrift, fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt monatlich zwischen dem 01. und 15., nicht jedoch vor Ablauf der Frist zur Erteilung der Vorabinformationen zum SEPA-Lastschriftverfahren bei einer Erstlastschrift. Als Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung, z.B. Rechnung, Vertrag, Infomail, der Fa. MOSEL DOGS an den Teilnehmer zu betrachten, welche eine Belastung mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens ankündigt. Kann eine erfolgreiche Buchung der Lastschrift, aufgrund mangelnder Kontendeckung, der Angabe falscher Kontodaten oder eines anderen, durch den Teilnehmer zu vertretenen, Grundes nicht erfolgen, hat der Teilnehmer die hierdurch entstehenden Rückbuchungsgebühren des jeweiligen Kreditinstituts zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer der Abbuchung in unberechtigter Weise widerspricht. In den erhobenen Monatsbeiträgen, sind bis zu acht ausfallende Termine pro Jahr, durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung der Trainer, einkalkuliert. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Ersatz dieser Termine. Möglich ist jedoch die Teilnahme an einem anderen Kurs gleicher Art, sofern Plätze verfügbar sind. 

Der Vertrag ist monatlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt jeweils mit Ablauf desjenigen Monats, in dem die Kündigung erklärt wurde. Die Kündigung ist schriftlich postalisch oder per Email zu übermitteln. Für die Teilnahme an den Angeboten, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Preisliste. Preisänderungen werden schriftlich mitgeteilt.

5.2. Veranstaltungen und Blockkurse ohne Monatsbeiträge 

Für Veranstaltungen und Blockkurse ohne Monatsbeiträge, ist die Anmeldung mit Abgabe des Vertrages oder Absenden der Anmeldung über die Internetseite, rechtsverbindlich. Nach Eingang der Anmeldung oder des Vertrages, erfolgt die Übersendung einer Zahlungsaufforderung. Die Teilnahmegebühr ist nach der Anmeldung grundsätzlich direkt und in voller Höhe fällig, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Teilnahmegebühr per Überweisung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme kann, im gegenseitigen Einvernehmen, ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Die Fa. MOSEL DOGS behält sich vor, den Ersatzteilnehmer abzulehnen, sofern Hund und/oder Halter nicht für das Angebot geeignet sind. 

Es ergeben sich folgende Stornierungsgebühren: 

  • Stornierung bis zum 28. Tag vor der Veranstaltung = keine Stornierungsgebühren, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro 
  • Stornierung bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung = 50 % Stornierungsgebühren 
  • Stornierung ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung = 100% Stornierungsgebühren

5.3. Betreuung 

Fortlaufende Betreuungsleistungen für die Hundetagesstätte müssen zwei Tage vorher bis 10 Uhr abgesagt werden. Eine verspätete Abholung außerhalb der Öffnungszeiten wird mit 10 Euro pro angefangene 15 Minuten bis maximal 19.30 Uhr berechnet. Danach behält sich MOSEL DOGS stillschweigend vor eine Vereinbarung zur Übernachtung des Hundes/der Hunde vorzunehmen zu einem Aufpreis von 20 Euro pro Hund inkl. Futter bis 8 Uhr am Folgetag.
Gebuchte Betreuungsleistungen für die Hundepension/das Hundehotel sind grundsätzlich im Voraus, bei Abgabe des Hundes, bar oder per Kartenzahlung, zu zahlen. Im Einzelfall ist die Zahlung nach Rechnungsstellung möglich.

Es ergeben sich folgende Stornierungsgebühren auf Grundlage des Buchungspreises:

  • Stornierung einer Tagesbetreuung (Hundetagesstätte) nach 10 Uhr bis zum 2. Tag vor dem Aufenthalt = 100 % Stornierungsgebühren
  • Stornierung eines Aufenthaltes in der Hundepension (Hundehotel) bis zum 14. Tag vor dem Aufenthalt = keine Stornierungsgebühren
  • Stornierung eines Aufenthalts in der Hundepension (Hundehotel) bis zum 8. Tag vor dem Aufenthalt = 50 % Stornierungsgebühren
  • Stornierung eines Aufenthalts in der Hundepension (Hundehotel) bis zum 3. Tag vor dem Aufenthalt = 75 % Stornierungsgebühren

Bei Absage der Betreuungsleistung Hundepension/Hundehotel ab dem 3. Tag vor dem Aufenthalt der vereinbarten Betreuung oder Teilstornierung eines laufenden Aufenthalts erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Beträge bzw. kein entsprechender Nachlass im Rahmen der Rechnungsstellung.

6. Rücktritt durch die Fa. MOSEL DOGS 

6.1. Allgemein 

Die Fa. MOSEL DOGS behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag aus Gründen höherer Gewalt, Unfallgeschehnissen, sowie Krankheit zurückzutreten. Der Fa. MOSEL DOGS steht das Rücktrittsrecht ebenso zu, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder durch diesen, bzw. dessen Hund, die Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen werden kann. 

6.2. Hundeschule 

Die Fa. MOSEL DOGS behält sich das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Veranstaltung/ein Kurs aufgrund zu geringer Nachfrage oder der Verhinderung des Dozenten/Referenten/Trainers, nicht stattfinden kann. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle des Rücktritts, durch die Fa. MOSEL DOGS, von dieser zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt nur anteilig, wenn bereits Leistungen in Anspruch genommen wurden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

6.3. Betreuung

Die Fa. MOSEL DOGS behält sich das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch die Anwesenheit des Hundes erhebliche Veränderungen oder Anpassungen im Tagesablauf zu erwarten sind. Gründe hierfür sind Läufigkeit, Krankheit des Hundes, unangemessenes verhalten gegenüber anderen Hunden oder Mitarbeitern. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle des Rücktritts, durch die Fa. MOSEL DOGS, von dieser zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt nur anteilig, wenn bereits Leistungen in Anspruch genommen wurden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Anforderungen an den/die Hund/e 

Der Teilnehmer/Halter versichert, dass der der von ihm geführte/zur Betreuung übergebende Hund, frei von ansteckenden Krankheiten und mit einem ausreichenden Impfschutz versehen ist. Der Impfpass des Hundes ist bei Vertragsschluss und auf Verlangen der Fa. MOSEL DOGS vorzuzeigen. Der Teilnehmer/Halter versichert, dass sowohl Mensch als auch Hund, den körperlichen Anforderungen des Trainings gewachsen sind. Jegliche gesundheitliche Veränderung und Verhaltensveränderung des Hundes, ist der Fa. MOSEL DOGS anzuzeigen, dies gilt insbesondere für Beißvorfälle. 

8. Haftung 

Der Tieraufseher/Halter haftet für den durch seinen Hund entstandenen Schaden. Der Teilnehmer/Halter ist sich darüber im Klaren, dass es bei der Betreuung und Ausbildung von Hunden zu Beschädigungen an Hunden und Menschen kommen kann. Eine Haftung der Fa. MOSEL DOGS tritt lediglich dann ein, wenn ein Schaden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Fa. MOSEL DOGS oder einer dessen Mitarbeiter zurückzuführen ist. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers/Halters, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. MOSEL DOGS, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Mitarbeiters der Fa. MOSEL DOGS beruhen. Die Fa. MOSEL DOGS haftet nicht für Schäden an dem zur Ausbildung und Betreuung anvertrauten Tier, es sei denn es liegt grobes Verschulden seitens der Fa. MOSEL DOGS vor. Ferner nicht für Sachschäden Dritter und die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung, es sei denn es liegt grobes Verschulden seitens der Fa. MOSEL DOGS vor. Für das unverschuldete Entweichen des Hundes, dadurch entstehende Schäden und gesundheitliche Folgen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

9. Datenschutz 

Die Fa. MOSEL DOGS erhebt und verwendet Daten gemäß den datenschutzmäßigen Bestimmungen. Die Datenerhebung erfolgt nicht zu Zwecken der Werbung, Marktforschung oder der Weitergabe an Dritte. Von den Teilnehmern erstellte Fotos und Aufnahmen während der Trainingseinheiten oder Veranstaltungen, bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Dozenten/Trainers und der übrigen Teilnehmer. Ihre Verwendung darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. 

10. Salvatorische Klausel 

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Den Parteien steht es darüber hinaus frei, eine einvernehmliche Regelung, welche die unwirksame Bestimmung ersetzen soll, zu treffen.