Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1.  Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und MOSEL DOGS (vertreten durch Jennifer Sonendecker) gelten die nachfolgenden AGB.

2.  Vertragsabschluss

Mit der Abgabe der Anmeldung bietet der Teilnehmer MOSEL DOGS den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch MOSEL DOGS zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

3.  Vertragsinhalt

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der umseitig beschriebenen Leistungsbeschreibung.

4.  Kursdurchführung

Der Teilnehmer ist der rechtmäßiger Eigentümer/Halter des Hundes bzw. eine Person, die mit Vollmacht und im Namen des Eigentümers/Halters stellvertretend am Training teilnimmt.

  • Der Teilnehmer bleibt während des Trainings Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB ( Tierhaltergefährdungshaftung).
  • Den Anweisungen der Trainer/-innen ist Folge zu leisten.
  • Eine Erfolgsgarantie der vereinbarten Trainingsziele/durch die Teilnahme am Training wird nicht gegeben.
  • MOSEL DOGS behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Vorraussetzungen und dem Alter der Tiere, sowie dem Trainingsbetrieb anzupassen. MOSEL DOGS behält sich vor, etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.
  • Die Kotbeseitigungspflicht der Gemeinden ist einzuhalten.

5.  Gefahrenabwehr

  • Während des Trainings gilt die Leinenpflicht. Die Leinen dürfen nur auf Anweisung der Trainer/-innen abgenommen werden.
  • Nicht eigene Hunde, insbesondere auch unbekannte/fremde Hunde, sind nicht zu füttern oder anzufassen. Es sei denn dies ist Teil des Trainings und geschieht auf Anweisung der Trainer/-innen.

6.  Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für Einzelcoachings sind vom Teilnehmer zu Beginn der Trainingseinheit zu entrichten. Bei Paketbuchungen von drei oder fünf Trainingseinheiten, ist der komplette Preis vor der ersten Trainingsstunde zu entrichten. Bei nicht-Inanspruchnahme einzelner TE wird der Preis anteilig zurück erstattet. Rabatte/Ermäßigungen werden dann nicht gewährt. Bei Teilnahme an Kursen ist die Kursgebühr nach der Trainingsstunde in bar zu zahlen. Bei der Anmeldung zu Workshops/Seminare/Wanderungen ist die Teilnahmegebühr im Voraus zu entrichten. Bei Nichtteilnahme kann im gegenseitigen Einvernehmen ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Dieser kann durch MOSEL DOGS auch abgelehnt werden, sollten Hund und/oder Halter nicht für das Angebot geeignet sein. Es ergeben sich folgende Stornogebühren:

  • Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Workshops/Seminare/Wanderung wird der volle Preis zurückerstattet.
  • Bis zu 14 Tage vor Beginn der Workshops/Seminare/Wanderung werden 50% der Teilnahmegebühr erstattet.
  • Bei einer Absage binnen 14 Tage vor Beginn der Workshops/Seminare/Wanderung findet keine Rückerstattung statt, es sei denn, es findet sich ein Ersatzteilnehmer.

7.  Durchführung von Veranstaltungen

  • Kurzeiten ergeben aus den veröffentlichen Angeboten. Änderungen sind jederzeit möglich und werden online oder mündlich mitgeteilt. Dies betrifft auch den Kursort.
  • Eine Absage seitens des Teilnehmers ist schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
  • Es besteht kein Anspruch auf ein Nachholen dieser Kursstunde.
  • MOSEL DOGS behält sich vor, den Unterricht abzubrechen, soweit der Zustand des Tieres oder andere Umstände dies erfordern. Die Trainingsgebühren werden in diesem Fall anteilig fällig.
  • MOSEL DOGS behält sich vor Termine für Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird die Veranstaltung zu einem anderen Termin nachgeholt. Alternativ werden etwaig bereits für diesen Termin gezahlte Gebühren dem Teilnehmer auf Wunsch erstattet.

8. Haftpflichtversicherung, Impfung, Anforderungen an das Tier

  • Für jedes Mensch-Hund-Team muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Diese ist mit Abgabe des Vertrages vorzulegen.
  • Der/Die Teilnehmer/-innen versichert, dass der von im geführte Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und mit einem ausreichenden Impfschutz versehen ist. Der Impfpass ist bei Abgabe des Vertrages und auf Verlangen von MOSEL DOGS vorzulegen.
  • Der/Die Teilnehmer/-innen versichert, dass sowohl Mensch als auch Hund den Anforderungen des Trainings körperlich gewachsen sind.
  • Jegliche gesundheitliche und im Verhalten des Hundes begründete Veränderungen sind MOSEL DOGS vor dem Training ungefragt mitzuteilen.

9.  Haftung

Der Teilnehmer ist sich darüber im klaren, dass  es während der Teilnahme an Veranstaltungen von MOSEL DOGS zu Beschädigungen an Hunden und Menschen kommen kann. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Eine Haftung von MOSEL DOGS tritt nur ein, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MOSEL DOGS zurückzuführen ist.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Mitarbeiter und Beauftragte von MOSEL DOGS.
  • MOSEL DOGS haftet nicht für Schäden an dem zur Ausbildung und Betreuung anvertrautem Tier.
  • Für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Teilnehmers gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Die gesetzliche Haftung des Tierhalters /Teilnehmers bleibt von obigen Regelungen unberührt.

10.  Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Angaben datentechnisch erfasst werden und dass während der Übungseinheiten Foto- oder Videoaufnahmen zu Trainings- und Vorführzwecken durchgeführt werden. Einen Anspruch auf das Foto-/Filmmaterial besteht seitens des Teilnehmers nicht. 

11.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

12.  Gerichtstand

Gerichtstand ist Trier.

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